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LG Deggendorf, 22.02.2018 - 1 KLs 4 Js 15941/16 jug |
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LG Deggendorf, Entscheidung vom 22.02.2018 - 1 KLs 4 Js 15941/16 jug (https://dejure.org/2018,62126)
LG Deggendorf, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - 1 KLs 4 Js 15941/16 jug (https://dejure.org/2018,62126)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StPO § 126 a, § 154 Abs. 2, § 255a Abs. 2, § 267 Abs. 4; StGB § 21, § 46 Abs. 3, § 47 Abs. 1, § 63 S. 1, § 66 Abs. 3 S. 1, § 176 Abs. 3, § 176 a Abs. 2, § 184c Abs. 3, § 267 Abs. 1
Sicherungsverwahrung neben Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - rewis.io
Sicherungsverwahrung neben Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.05.2010 - 4 StR 139/10
Tateinheit zwischen dem schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes nach Abs. 1 …
Auszug aus LG Deggendorf, 22.02.2018 - 1 KLs 4 Js 15941/16
Die Begehungsalternativen aus Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 stehen zueinander in Tateinheit (vgl. BGH NJW 2010, 2742). - BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82
Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe …
Auszug aus LG Deggendorf, 22.02.2018 - 1 KLs 4 Js 15941/16
Dies hat die Kammer durch Herabsetzung der sonst zu verhängenden Gesamtfreiheitsstrafe berücksichtigt (vgl. BGH NStZ 1983, 260). - BGH, 20.09.2011 - 1 StR 71/11
Verhängung der Sicherungsverwahrung neben der Anordnung der Unterbringung in …
Auszug aus LG Deggendorf, 22.02.2018 - 1 KLs 4 Js 15941/16
Die zusätzliche Anordnung von Sicherungsverwahrung (§ 72 Abs. 2 StGB) kommt neben der Unterbringung nach § 63 StGB nur dann in Betracht, wenn nach Wegfall des von § 63 StGB vorausgesetzten Zustands die Gefährlichkeit des Täters aufgrund eines aus anderen Gründen gegebenen Hanges zu erheblichen Straftaten fortbesteht (BGH, Urteil vom 20. September 2011 - 1 StR 71/11). - BGH, 06.08.1997 - 2 StR 199/97
Konkurrenz zwischen Tötungsversuch und gefährlicher Körperverletzung - …
Auszug aus LG Deggendorf, 22.02.2018 - 1 KLs 4 Js 15941/16
Grundsätzlich ist der Unterbringung nach § 63 StGB gegenüber der Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB der Vorrang einzuräumen, wenn der im Rahmen von § 63 StGB vorausgesetzte Hang zurückzuführen ist auf einen psychischen Defekt, der wiederum Grundlage für die Annahme der erheblich verminderten Schuldfähigkeit ist (BGH NStZ 1998, 35).